Pflegeassistentinnen und -assistenten sind fachlich qualifizierte Assistenzkräfte für die Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen aller Altersstufen. Fachkräfte für Pflegeassistenz versorgen und unterstützen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen pflegebedürftig sind, in allen Dingen des Lebens. Pflegeassistenteninnen bzw. Pflegeassistenten gehören zum Betreuungsteam und assistieren der Fachkraft.
Je nach individuellem Bedarf oder Arbeitsfeld steht die Betreuung, Förderung oder Versorgung im Vordergrund oder es überwiegt die Pflege. Für diese Tätigkeiten der Unterstützung und Hilfe zur selbständigen Lebensführung sind neben Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gesundheitsförderung, der Kommunikations- und Interaktionsfähigkeit sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung, Umsicht und Engagement für Hilfebedürftige notwendig.
Struktur der AusbildungZweijährige Ausbildung- 1800 Std. am Lernort Schule
- 960 Std. am Lernort Praxis
Die praktische Ausbildung wird in ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, Behindertenhilfe und in Kindertagesstätten durchgeführt. Lernbereiche / AusbildungsfächerBerufsbezogener Lernbereich - Arbeits- und Beziehungsprozesse
Berufliches Selbstverständnis entwickelnBeziehungen gestalten - Unterstützung des Menschen
Menschen in ihrer Versorgung unterstützenMenschen bei der Lebensgestaltung unterstützen - Pflege von Menschen
In stabilen Pflegesituationen pflegen und wahrnehmen Veränderte Pflegesituationen wahrnehmen und adäquat handeln
- Optionale Lernangebote
Berufsübergreifender Lernbereich - Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsabschluss / Schulabschluss Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule (u.a. schriftliche Prüfung) berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Pflegeassistentin“ bzw. „Staatlich anerkannter Pflegeassistent“. Gleichzeitig kann, abhängig vom Notendurchschnitt, der Sekundarabschluss I bzw. der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden. Ebenfalls ist nach erfolgreicher Abschlussprüfung auch ein Einstieg in die Berufsfachschule Altenpflege Klasse 2 möglich.
Aufnahmevoraussetzungen oder - gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- Persönliche Eignung
(u.a. Nachweis des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses) - Gesundheitliche Eignung
(u.a. Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
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