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Inhaltlicher Überblick:

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin bzw. Sozialpädagogischer Assistent stellt den Elementarbereich in den Mittelpunkt. Es wird vorrangig für die erzieherische Arbeit als Zweitkraft in Tagestätten für Kinder ausgebildet. Die Rolle der zukünftigen sozialpädagogische Assistentin bzw. des zukünftigen sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch die Mitwirkung und Unterstützung bei den pädagogischen Prozessen gekennzeichnet. Die Schülerin bzw. der Schüler tragen in den sozialpädagogischen Einrichtungen Teilverantwortung und sie bzw. er ist auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen bzw. Erziehern angewiesen.

Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?

Aufnahme Klasse 1: 

Die Eingangsvoraussetzung ist der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder ein gleichwertiger Bildungsstand. 

Aufnahme Klasse 2:  

In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer die folgenden Eingangsvoraussetzungen erfüllt: 

  • eine zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogik oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat 

oder 

  • eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt 

oder 

  • nach Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat 

oder  

  • an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und  
  1. a) mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent 

            einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft in einer Kindertageseinrichtung tätig war oder  

  1. b) an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden 

 oder 

  • an einer Qualifizierung zur Spielkreisleitung teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Spielkreisleitung im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft in einer Kindertageseinrichtung tätig war.

Die Aufnahme in die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin bzw. sozialpädagogischer Assistent ist nur möglich, wenn bis spätestens zum Beginn der praktischen Ausbildung der Nachweis  

  • der persönlichen Zuverlässigkeit durch Vorlage des Führungszeugnisses N  

und  

  • eines erhöhten Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
    Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) einschließlich Immunschutz gegen
    Hepatitis A und Hepatitis B 

und  

  • einer Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung des  

Elementarbereiches 06 Jahre zur Ableistung der betrieblichen praktischen Ausbildung vorliegt. 

Bei Rückfragen bzgl. der Praxiseinrichtungen wenden Sie sich bitte an die Schule. 

Diese Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein! 

Wie lange dauert dieser Bildungsgang?

Zwei Jahre

Welche Abschlüsse sind erreichbar?

Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Erweiterte Sekundarabschluss I und die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent zu führen. Die Absolventin bzw. der Absolvent kann dann als Zweitkraft in einer sozialpädagogischen Einrichtung arbeiten.  

Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?

Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent ist eine der möglichen Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme: 

  • in die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik weiter… s. Merkblatt Fachschule Sozialpädagogik  
  • in die dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege weiter… s. Merkblatt Heilerziehungspflege 
Weitere Informationen

Kosten und Ausbildungsförderung 

Leitende Zielsetzung der Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz. Die Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess, der die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen zu Grunde liegt, erwerben.

Als öffentliche Einrichtung erheben die Berufsbildenden Schulen I Leer kein Schulgeld. Lernmittel können in der Regel gegen ein Entgelt ausgeliehen werden. Kosten entstehen für Kopiergeld, Arbeitsmaterialien, Studienfahrten und ggf. Teilnahme an Seminaren. Für den Schulbesuch kann, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Meister-BAföG beantragt werden. 

Informationen zum BAföG: https://www.landkreis-leer.de/Themen/Soziales/Ausbildungsf%C3%B6rderung-BAf%C3%B6G-/  

Informationen zum Führungszeugnis: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html#AnkerDokument24520  

Udo Jürges

Udo Jürges

Abteilungsleitung

Maresa Boßmann

Maresa Boßmann

Bildungsgangleitung

Kontakt
Tel.: 0491 92581-0

E-Mail: maresa.bossmann@bbs1-leer.eu