Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt persönliche Assistenz für Realschulabsolventinnen/-en
Inhaltlicher Überblick:
Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege – Schwerpunkt Persönliche Assistenz – bereitet auf sozialpflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Berufe vor. Dabei steht die Vermittlung von vorberuflichen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund.
Im berufsübergreifenden Lernbereich werden die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik, Religion, Sport unterrichtet.
Der berufsbezogenen Lernbereich unterteilt sich in die Lernfelder:
- Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
- Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
- Hauswirtschaftliche Dienstleistungen markt- und personenorientiert erbringen
- Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden (optionales Lernfeld)
Innerhalb des praktischen Lernbereichs sollen mindestens 160 Zeitstunden (4 Wochen) als praktische Ausbildung in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden.
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, praktische und gegebenenfalls auch durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.
Mit dem Besuch ist die Schulpflicht erfüllt. Ein Übergang in Klasse 2 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich mit dem Ziel des Berufsabschlusses zur Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt Persönliche Assistenz.
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?
Schulische Voraussetzung: Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?
Es handelt sich um eine einjährige Schulform, die ein Praktikum beinhaltet. Der Übergang in die Klasse 2 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Welche Abschlüsse sind erreichbar und welche Voraussetzungen gelten dafür?
Der erfolgreiche Abschluss kann auf Antrag als erstes Ausbildungsjahr auf den Beruf der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters angerechnet werden.
Um einen Abschluss zu erhalten, ist in allen Lernbereichsnoten mindestens ein ausreichend (4,0) , zweimal ein mangelhaft (5,0) oder ein mal ein ungenügend (6,0) zulässig.
Um einen erweiterten Sekundarabschluss I – Realschulabschluss zu erhalten, ist ein Notendurchschnitt aller Einzelnoten (arithmetisches Mittel) von mindestens 3,0 notwendig sowie eine 3,0 in folgenden Fächern:
- Deutsch,
- in einer Fremdsprache (Englisch)
- den berufsbezogenen Lernbereich Theorie
Achtung:
Noten wie Sport und Religion werden für ein Halbjahr unterricht. Somit bleiben die Noten, die im ersten Halbjahr vergeben wurden, bestehen. Diese Leistungen können nicht im weiteren Verlauf des Schuljahres verbessert werden. Die Note bleibt in Bezug auf das Abschlusszeugnis bestehen.
Noten können nicht ausgeglichen werden.
Falls Sie Rückfragen zu den Abschlüssen oder deren Voraussetzungen haben, sprechen Sie gerne ihre Abteilungsleitung oder Klassenlehrkraft an.
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen
– zum Übergang in das 2. Jahr der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz, welche zu einem beruflichen Abschluss des Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz – führt.
– zum Eintritt in die Fachschule Heilerziehungspflege
Weitere Informationen
Als praktische Ausbildung müssen 4 Wochen im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. folgende Berufe: Hauswirtschafter/in, Diätassistent/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Medizinisch-technische/r Assistent/in und Operationstechnische/r Assistent/in
Mit dem Besuch der Berufsfachschule ist die Schulpflicht erfüllt.

Heike Luttermann
Abteilungsleitung

Frederike Lindner
Bildungsgangsleitung (kom.)
Kontakt
Tel.: 0491 92581-0
E-Mail: frederike.lindner@bbs1-leer.eu