Einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege - Schwerpunkt Persönliche Assistenz für Realschulabsolventinnen/en Realschulabsolventinnen/en

Inhaltlicher Überblick:

Die einjährige Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege – Schwerpunkt Persönliche Assistenz – bereitet auf sozialpflegerische, sozialpädagogische und hauswirtschaftliche Berufe vor. Dabei steht die Vermittlung von vorberuflichen und beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund.

Im berufsübergreifenden Lernbereich werden die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Politik, Religion, Sport, Mathematik unterrichtet.

Der berufsbezogenen Lernbereich unterteilt sich in die Lernfelder:

  • Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
  • Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
  • Hauswirtschaftliche Dienstleistungen markt- und personenorientiert erbringen
  • Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden (optionales Lernfeld)

Innerhalb des praktischen Lernbereichs sollen mindestens 160  Zeitstunden (4 Wochen) als praktische Ausbildung in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen durchgeführt werden. 

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, praktische und gegebenenfalls auch durch eine mündliche Prüfung abgeschlossen.

Mit dem Besuch ist die Schulpflicht erfüllt. Ein Übergang in Klasse 2 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich mit dem Ziel des Berufsabschlusses zur Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt Persönliche Assistenz.

Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?

Schulische Voraussetzung: Sekundarabschluss I –  Realschulabschluss 

Wie lange dauert dieser Bildungsgang?

Es handelt sich um eine einjährige Schulform, die ein Praktikum beinhaltet. Der Übergang in die Klasse 2 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Welche Abschlüsse sind erreichbar?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe berechtigt.

Der erfolgreiche Abschluss kann auf Antrag als erstes Ausbildungsjahr auf den Beruf der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters angerechnet werden.

 

Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen

– zum Übergang in das 2. Jahr der Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz, welche zu einem beruflichen Abschluss des Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt persönliche Assistenz – führt.

– zum Eintritt in die Fachschule Heilerziehungspflege

 

Weitere Informationen

Als praktische Ausbildung müssen 4 Wochen im Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen durchgeführt werden. Dazu gehören z. B. folgende Berufe: Hauswirtschafter/in, Diätassistent/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in, Heilerziehungspfleger/in, Physiotherapeut/in, Ergotherapeut/in, Medizinisch-technische/r Assistent/in und Operationstechnische/r Assistent

Mit dem Besuch der Berufsfachschule ist die Schulpflicht erfüllt.

Heike Luttermann

Heike Luttermann

Abteilungsleitung

Elke Reents

Elke Reents

Bildungsgangsleitung (kom.)

Kontakt
Tel.: 0491 92581-0

E-Mail: elke.reents@bbs1-leer.eu