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Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege - Klasse 12

Inhaltlicher Überblick:

In der Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege – werden die vorhandenen fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler im Vollzeitunterricht erweitert und ergänzt. Der erfolgreiche Besuch der Klasse 12 führt zum Ziel der allgemeinen Fachhochschulreife, dem zweithöchsten allgemeinbildenden Schulabschluss.

Es finden auch Abschlussprüfungen statt, die sich in einen schriftlichen und gegebenenfalls einen mündlichen Teil aufteilen. In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und im berufsbezogenen Lernbereich Wirtschaft ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Der Prüfungsausschuss kann darüber hinaus in schriftlichen Prüfungsfächern die Durchführung einer mündlichen Prüfung beschließen, wenn dies zur Klärung der Endzensur erforderlich ist.

 

Stundentafel:

Berufsübergreifender Lernbereich

(18 Wochenstunden)

Berufsbezogener Lernbereich

(12 Wochenstunden)

mit den Fächern:

mit den Lerngebieten:

Deutsch

Englisch

Mathematik

Naturwissenschaft

Politik

Sport

Religion

LG 1: Projekte planen, durchführen und auswerten

LG 2: Verwaltungshandeln unter Einsatz eines kaufmännischen Steuerungsinstruments realisieren

LG 3: Verträge zur Güterbeschaffung prüfen und deren Abwicklung optimieren

LG 4: Sachverhalte durch die öffentliche Verwaltung bürgerorientiert prüfen und bearbeiten

LG 5: Ergebnisse wirtschaftspolitischer Entscheidungsprozesse nationaler und internationaler Akteure beurteilen

LG 6: Datenbankmanagementsysteme anwenden

 

Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?

In die Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege – kann aufgenommen werden, wer

  • den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder in der Rechtspflege (Kaufmannsgehilfenbrief ausgestellt von der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertiges Zeugnis) mit Berufsschulabschluss (Abschlusszeugnis der Berufsschule) nachweist,
  • oder eine mindestens fünfjährige einschlägige (= kaufmännische) hauptberufliche Tätigkeit in der Fachrichtung Verwaltung und Rechtspflege nachweist,
  • oder die Klasse 11 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege – erfolgreich besucht hat und in die Klasse 12 versetzt wurde und die zusätzliche Voraussetzung eines Praktikums von mindestens 960 Stunden nachweist,
  • oder die Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums in der Fachrichtung Wirtschaft erfolgreich besucht hat und ein anschließendes Praktikum im Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege von mindestens 960 Stunden nachweist.
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?

Die Klasse 12 der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege – ist eine einjährige Vollzeitschulform.

Welche Abschlüsse sind erreichbar?

Der erfolgreiche Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule führt zur allgemeinen Fachhochschulreife.

Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?

Die durch den erfolgreichen Besuch der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Verwaltung und Rechtspflege – Klasse 12 erworbene allgemeine Fachhochschulreife berechtigt

  • zum Studium an allen Fachhochschulen, gegebenenfalls auch an einer Hochschule bzw. Universität
  • zum Eintritt in die Kursstufe (Jahrgang 12) der gymnasialen Oberstufe, sofern die Schülerin bzw. der Schüler mindestens vier Jahre durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen hat

zum Eintritt in die Klasse 13 der Berufsoberschule (sofern Sie nicht aus der Fachoberschule Klasse 11 kommen).

Weitere Informationen

Mit dem Erwerb der Fachhochschulreife kann ein Studium an allen Fachhochschulen und an einigen Hochschulen bzw. Universitäten in Deutschland und z. T. auch im Ausland (z. B. in Groningen) insbesondere im Fachbereich Wirtschaft begonnen werden. Wenn an einer Hochschule bzw. Universität nicht die Fachrichtung Wirtschaft, sondern in einer anderen Fachrichtung studiert werden soll, sind u. U. besondere Aufnahmebedingungen der jeweiligen Hochschule bzw. Universität, wie z. B. Praktika, zu beachten. Auskünfte dazu erteilen die jeweiligen Hochschulen bzw. Universitäten.

Udo Jürges

Udo Jürges

Abteilungsleitung

Renko Veldkamp

Renko Veldkamp

Bildungsgangleitung

Kontakt
Tel.: 0491 92581-0

E-Mail: renko.veldkamp@bbs1-leer.eu