Fachverkäuferin / Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk - Bäckerei
Inhaltlicher Überblick:
Verkäufer und Verkäuferinnen im Lebensmittelhandwerk:
- informieren Kunden über Rohstoffe, Zutaten und Herstellungsverfahren von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen
- informieren Kunden über den betrieblichen Veranstaltungsservice und nehmen Bestellungen entgegen
- stellen Snacks, Salate und warme Speisen her
- nehmen Waren entgegen und lagern diese sachgerecht
- präsentieren Waren und Erzeugnisse, dekorieren Auslagen und Verkaufsräume
- beherrschen moderne Verkaufstechniken und verpacken Waren sachgerecht
- wickeln Kassiervorgänge ab und erstellen Lieferscheine sowie Rechnungen
- wenden unterschiedliche Formen der Werbung an
- reinigen und pflegen die Verkaufs-, Lager und Vorbereitungsräume
- bereiten Maschinen und Geräte vor, bedienen, pflegen und reinigen diese
- beachten lebensmittel- und gewerberechtliche Bestimmungen
- führen Wareneingangs- und Warenbestandslisten
- kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?
Ausbildungsvertrag
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?
3 Jahre
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent ist eine der möglichen Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme:
- in die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik weiter… s. Merkblatt Fachschule Sozialpädagogik
- in die dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege weiter… s. Merkblatt Heilerziehungspflege
Weitere Informationen
Kosten und Ausbildungsförderung
Leitende Zielsetzung der Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz. Die Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess, der die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen zu Grunde liegt, erwerben.
Als öffentliche Einrichtung erheben die Berufsbildenden Schulen I Leer kein Schulgeld. Lernmittel können in der Regel gegen ein Entgelt ausgeliehen werden. Kosten entstehen für Kopiergeld, Arbeitsmaterialien, Studienfahrten und ggf. Teilnahme an Seminaren. Für den Schulbesuch kann, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Meister-BAföG beantragt werden.
Informationen zum BAföG: https://www.landkreis-leer.de/Themen/Soziales/Ausbildungsf%C3%B6rderung-BAf%C3%B6G-/
Informationen zum Führungszeugnis: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html#AnkerDokument24520

Christine Thies
Abteilungsleitung

Silke Stein
Bildungsgangleitung
Kontakt
E-Mail: silke.stein@bbs1-leer.eu