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Fachschule Heilerziehungspflege

Inhaltlicher Überblick:

Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern sieht vor, eine Berufsidentität im Sinne einer Menschenrechtsprofession zu entwickeln. Folgende Handlungsfelder werden besonders in den Fokus genommen: 

  • Prozesse der Unterstützung und qualifizierten Assistenz
  • Entwicklung, Bildung und Pflege
  • Kommunikation und Beziehung
  • Sozialraum und Netzwerke
  • Team und Organisation. 

    Die Module im Berufsbezogenen Lernbereich – Praxis sehen vor, dass Fachschülerinnen und Fachschüler die komplexe Aufgabenstellung der heilerziehungspflegerischen Tätigkeit in unterschiedlichen Einrichtungen exemplarisch erfassen und theoretisch erworbene Kompetenzen praktisch anwenden sowie weiter differenzieren und vertiefen. Dabei ist es notwendig, dass praktische Erfahrungen sowohl im pädagogischen als auch im pflegerischen Bereich erworben werden.  

    Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?

    In die Fachschule Heilerziehungspflege kann nur aufgenommen werden, wer  

    1. als schulische und berufliche Voraussetzung den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss  

    und 

    den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule – Hauswirtschaft und Pflege – mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz  

    oder 

    eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand aufweist  

    oder 

    eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum im Umfang von 400 Zeitstunden abgeleistet hat 

    2. seine persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist.


    3. Ferner kann aufgenommen werden, wer den erfolgreichen Besuch
    a) der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales,
    b) der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule,
    c) der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung,
    d) der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
    e) der Berufsfachschule Pflegeassistenz mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nachweisen kann oder
    f) über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt und ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die 
    Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweisen kann. 

      Wie lange dauert dieser Bildungsgang?

      3 Jahre

      Welche Abschlüsse sind erreichbar?
      • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (Bachelor Professional in Sozialwesen)
      • Fachhochschulreife
      Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?

      Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent ist eine der möglichen Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme: 

      • in die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik weiter… s. Merkblatt Fachschule Sozialpädagogik  
      • in die dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege weiter… s. Merkblatt Heilerziehungspflege 
      Weitere Informationen

      Kosten und Ausbildungsförderung 

      Leitende Zielsetzung der Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz. Die Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess, der die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen zu Grunde liegt, erwerben.

      Als öffentliche Einrichtung erheben die Berufsbildenden Schulen I Leer kein Schulgeld. Lernmittel können in der Regel gegen ein Entgelt ausgeliehen werden. Kosten entstehen für Kopiergeld, Arbeitsmaterialien, Studienfahrten und ggf. Teilnahme an Seminaren. Für den Schulbesuch kann, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Meister-BAföG beantragt werden. 

      Informationen zum BAföG: https://www.landkreis-leer.de/Themen/Soziales/Ausbildungsf%C3%B6rderung-BAf%C3%B6G-/  

      Informationen zum Führungszeugnis: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html#AnkerDokument24520  

      Ute Gramberg

      Ute Gramberg

      Abteilungsleitung

      Sylvia Nordbrock

      Sylvia Nordbrock

      Bildungsgangleitung

      Kontakt
      Tel.: 0491 92581-0

      E-Mail: sylvia.nordbrock@bbs1-leer.eu

      Rainer Schwarte

      Rainer Schwarte

      Bildungsgangleitung

      Kontakt
      Tel.: 0491 92581-0

      E-Mail: rainer.schwarte@bbs1-leer.eu