Fachschule Sozialpädagogik
Inhaltlicher Überblick:
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?
In die Fachschule Sozialpädagogik kann aufgenommen werden, wer die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“ nachweist und im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis nachweist.
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Wer diese Mindestleistungen im Abschlusszeugnis nicht erreicht, kann nach einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit
oder
nach dem erfolgreichen Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales – Schwerpunkt Sozialpädagogik – aufgenommen werden, wenn die Schule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lässt.
oder
- einen pädagogischen Hochschulabschluss
und
einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern, der in dem Profilfach Praxis, einem Betriebspraktikum oder einem Praktikum erbracht wurde, und die praktischen Qualifikationen einer pädagogischen Zweitkraft nachweist
oder
eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit nachweist
oder
die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung ,Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin’, ,Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger’, ,Staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin’, ,Staatlich geprüfter Atem-, Sprech- und Stimmlehrer‘ oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ,Ergotherapeutin’, ,Ergotherapeut’, ,Logopädin’, ,Logopäde’, ,Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin‘, ,Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger‘ ‚Hebamme‘, ‚Pflegepädagogin (Bachelor oder Diplom)‘, ‚Pflegepädagoge‘ (Bachelor oder Diplom), ‚Gesundheits- und Sozialmanagerin‘ ,‚Gesundheits- und Sozialmanager‘‚ Sporttherapeutin‘, ‚Sporttherapeut‘, ‚Bewegungspädagogin‘, ‚Bewegungspädagoge‘ besitzt
und
- a) einen von einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht oder
- b) mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige hauptberufliche praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
oder
- einen Hochschulabschluss erworben hat und
einen von der Hochschule oder einer Fachschule – Sozialpädagogik – begleiteten
Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern erbracht
oder
mindestens ein Jahr lang eine für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit ausgeübt hat.
Die Aufnahme in die Fachschule Sozialpädagogik ist nur möglich, wenn bis spätestens zum Beginn der praktischen Ausbildung der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit durch Vorlage des Führungszeugnisses N
und
- eines erhöhten Immunschutzes nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung) einschließlich Immunschutz gegen Hepatitis A und Hepatitis B
und
- einer Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung (vgl. S.3) zur Ableistung der betrieblichen praktischen Ausbildung
vorliegt.
Diese Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein!
Erwartungen:
- Interesse am Umgang mit Menschen
- Bereitschaft und Fähigkeit zum persönlichen Engagement und zur Übernahme von
Verantwortung - Pädagogisches Verständnis und Einfühlungsvermögen
- Bereitschaft zur Selbstreflexion
- Lernbereitschaft, die eigenverantwortliche und selbstständige Aneignung von Unterrichtsinhalten steht im Vordergrund
- Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Grundlagen der Fachrichtung Sozialpädagogik
- Bereitschaft zur Eingliederung in Arbeitsgruppen und Teams
- Flexibilität und Mobilität
Interessentinnen und Interessenten müssen sich bei den Berufsbildenden Schulen I Leer mit einem Anmeldeformular anmelden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Auswahlverfahren. Die Mitteilung über die Zusage bzw. Absage bezüglich des Schulplatzes erfolgt etwa Ende März eines jeden Jahres.
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?
Zwei Jahre
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieherin/Erzieher“ . erworben. Zudem ist die Erreichung der der Fachhochschulreife möglich.
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?
Der erfolgreiche Besuch der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent ist eine der möglichen Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme:
- in die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik weiter… s. Merkblatt Fachschule Sozialpädagogik
- in die dreijährige Fachschule Heilerziehungspflege weiter… s. Merkblatt Heilerziehungspflege
Weitere Informationen
Kosten und Ausbildungsförderung
Leitende Zielsetzung der Ausbildung ist der Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz. Die Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den sozialpädagogischen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozess, der die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen zu Grunde liegt, erwerben.
Als öffentliche Einrichtung erheben die Berufsbildenden Schulen I Leer kein Schulgeld. Lernmittel können in der Regel gegen ein Entgelt ausgeliehen werden. Kosten entstehen für Kopiergeld, Arbeitsmaterialien, Studienfahrten und ggf. Teilnahme an Seminaren. Für den Schulbesuch kann, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. Meister-BAföG beantragt werden.
Informationen zum BAföG: https://www.landkreis-leer.de/Themen/Soziales/Ausbildungsf%C3%B6rderung-BAf%C3%B6G-/
Informationen zum Führungszeugnis: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Inland/Inland_node.html#AnkerDokument24520

Ute Gramberg
Abteilungsleitung

Tim Claußen
Bildungsgangleitung
Kontakt
E-Mail: tim.claussen@bs1-leer.eu