Kurzbildungsgang Pflegeassistenz
Inhaltlicher Überblick:
Pflegeassistentinnen und -assistenten sind fachlich qualifizierte Assistenzkräfte für die Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen aller Altersstufen. Fachkräfte für Pflegeassistenz versorgen und unterstützen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen pflegebedürftig sind, in allen Dingen des Lebens
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?
- Hauptschulabschluss oder einem entsprechenden gleichwertigen Bildungsstand und
- einer mindestens dreijährigen Tätigkeit von mindestens 30h/ Woche – in Teilzeit entsprechend länger – im Bereich Pflege von Menschen.
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?
Ein Jahr
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
-
Staatlich geprüfte Pflegeassistentin/ geprüfter Pflegeassistent
Weitere Informationen
Der einjährige Kurzbildungsgang Pflegeassistenz richtet sich an Personen mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung im pflegerischen Bereich, die ihre Qualifikation erweitern oder formal anerkennen lassen möchten.
Die Teilnahme ist nach einem persönlichen Beratungsgespräch möglich. Der Kurs umfasst 320 Unterrichtsstunden und führt zum Abschluss als staatlich geprüfte Pflegeassistenz.
Der Bildungsgang ist auch im Kontext des neuen Personalbemessungsgesetzes von besonderer Bedeutung. Dieses sieht unter anderem vor, dass Pflegehilfskräfte nachqualifiziert werden können, um künftig den neuen Anforderungen an eine bedarfsgerechte Personalbesetzung in Pflegeeinrichtungen zu entsprechen. Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs kann daher als anerkannte Nachqualifikation dienen.
Inhalte des Kurses:
Der Unterricht ist praxisorientiert und ganzheitlich aufgebaut. Vermittelt werden u. a.:
Grundlegende pflegerische Kenntnisse und Techniken

Ute Gramberg
Abteilungsleitung

Christina Sandmann
Bildungsgangleitung
Kontakt
Tel.: 0491 92581-0
E-Mail: christina.sandmann@bbs1-leer.eu