Fachschule Heilpädagogik
Inhaltlicher Überblick:
- Heilpädagogische Diagnostik
- Methoden der Förderung/Medieneinsatz
- Spielpädagogische Interventionen
- Methoden der Gesprächsführung
- Psychomotorik
- Methoden der Verhaltensmodifikation
- Inklusive Arbeitsweisen
- Einzel- und Gruppeninterventionen
- Rechtliche Grundlagen im sozialen Bereich
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?
In die Fachschule kann aufgenommen werden, wer
- einen Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/anerkannter Erzieher“ oder „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/anerkannter Heilerziehungspfleger“ hat
oder
- eine andere gleichwertige Qualifikation (Entscheidung der Landesschulbehörde nach Antrag)
sowie
- eine Einrichtung für die praktische Ausbildung nachweisen kann.
NEU: Erzieherinnen/Erzieher und Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspfleger können direkt nach ihrem Abschluss (BPJ) aufgenommen werden!
In einem persönlichen Gespräch können die Zugangsvoraussetzungen gerne individuell abgeklärt werden. Schulgeld wird nicht erhoben. Kosten für Studienfahrten, Literatur etc. sind einzuplanen.
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?
2,5 Jahre
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
Staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?
Staatlich anerkannte Heilpädagogin/staatlich anerkannter Heilpädagoge
Weitere Informationen
Unterrichtszeiten:
Montags 7:50 – 14:00 Uhr
Dienstags 14:00 – 19:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Ute Gramberg
Abteilungsleitung

Alf Kluge
Bildungsgangleitung
Kontakt
Tel.: 0491 92581-0
E-Mail: alf.kluge@bbs1-leer.eu