Steuerfachangestellte/r
Inhaltlicher Überblick:
Der Bildungsgang zum/zur Steuerfachangestellten vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, um in einer Steuerberaterkanzlei, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in der freien Wirtschaft oder auch beim Finanzamt erfolgreich zu sein.
Die Ausbildung ist eine duale Berufsausbildung, bei der Sie sowohl in einem Betrieb als auch in der Berufsschule lernen. Die Dauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Welche Aufnahmevoraussetzungen sind gefordert?
Für die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten ist ein Hauptschulabschluss als Grundvoraussetzung erforderlich.
Die meisten Ausbildungsbetriebe stellen jedoch Bewerber mit einem Realschulabschluss (Sekundarabschluss I), einem Erweiterten Sekundarabschluss I, einer Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife ein, da diese Abschlüsse eine höhere Wahrscheinlichkeit für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bieten. Wichtig ist zudem der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Steuerberater oder einem entsprechenden Ausbildungsbetrieb.
Wie lange dauert dieser Bildungsgang?
Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Bei guten Leistungen in Betrieb und Berufsschule (Notendurchschnitt 2,0 oder besser in den Hauptfächern) kann die Ausbildung auf zweieinhalb oder sogar zwei Jahre verkürzt werden.
Welche Abschlüsse sind erreichbar?
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie den Berufsabschluss „Steuerfachangestellte/r„.
Zusätzlich können unter bestimmten Leistungsvoraussetzungen auch schulische Abschlüsse wie der Erweiterte Sekundarabschluss I erreicht werden, sofern dieser noch nicht vorliegt.
Welche Möglichkeiten ergeben sich im Anschluss?
Der Abschluss als Steuerfachangestellte/r eröffnet Ihnen vielfältige Karrierewege. Sie können sich durch Fortbildungen spezialisieren, beispielsweise als:
- Fachassistent/in: Lohn und Gehalt, Rechnungswesen und Controlling, Land- und Forstwirtschaft.
- Steuerfachwirt/in: Nach drei Jahren Berufserfahrung. Dieser Abschluss ist zudem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Prüfung als Steuerberater/in.
- Steuerberater/in: Nach entsprechender Berufspraxis (nach 6 Jahren als Steuerfachwirt/in) können Sie die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung ablegen.
- Im Schuldienst: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. nach einem Studium und/oder mit langjähriger Berufserfahrung) ist auch eine Tätigkeit als Fachlehrer für Steuern im höheren Dienst möglich.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in einem Betriebswirtschaftsstudium oder einem Studium der Rechtswissenschaften zu studieren.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zum Bildungsgang und den Aufnahmebedingungen können Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartner wenden.

Stefan Reichert
Abteilungsleitung

Frank Büter
Bildungsgangleitung
Kontakt
E-Mail: frank.bueter@bbs1-leer.eu