Die einjährige Berufsfachschule Agrarwirtschaft wird bei uns an der Schule „ABF1“ genannt und ist eine Vollzeitschulform. Sie hat die Aufgabe, allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Lerninhalte für die berufliche Grundbildung in den Ausbildungsberufen Landwirt/in, Tierwirt/in, Pferdewirt/in sowie Fachkraft für Agrarservice und Fischwirt/in zu vermitteln. Zugangsvoraussetzung für eine Bewerbung für die Berufsfachschulklasse ist der Hauptschulabschluss oder der Realschulabschluss. Die Ausbildung dauert ein Jahr und beginnt jeweils mit dem neuen Schuljahr nach den Sommerferien. Bei erfolgreichem Abschluss kann die ABF1 als erstes Ausbildungsjahr im Bereich Landwirtschaft anerkannt werden und es geht direkt ins zweite Ausbildungsjahr. Der Stundenplan in der Schulform setzt sich aus einem allgemeinen/ berufsübergreifenden und dem berufsbezogenen Lernbereich zusammen. Berufsübergreifender Lernbereich: - Deutsch/ Kommunikation
- Englisch/ Kommunikation
- Politik
Berufsbezogener Lernbereich: - Theorie
- LF1 Wirtschaft und Sozialkunde
- LF2 Pflanzenproduktion
- LF3 Tierproduktion
- Praxis:
- LF4 praktische Ausbildung auf dem Praktikumsbetrieb
- LF5 Fachpraxisunterricht in der Berufsschule
- LF6 produktionstechnische Übungen
Zusätzlich zum Theorieunterricht besuchen die Schüler/innen einmal die Woche einen Praktikumsbetrieb. Diesen können sich die Schüler/innen selbst schon vorab aussuchen. Wir stehen aber auch bei Fragen dazu gerne helfend zur Seite. In der Berufsfachschulklasse gibt es bereits den einwöchigen, überbetrieblichen Lehrgang an der DEULA in Westerstede. Dort werden technische Grundlagen zu Motoren und Landtechnik, sowie Wartung und Digitalisierung unterrichtet. Zum Halbjahr und am Ende des Schuljahres bekommen die Schüler/innen ein Zeugnis. Zudem gibt es am Ende eine Abschlussprüfung, die alle Themenbereiche umfasst und sich daher aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammensetzt. Für den erfolgreichen Abschluss der ABF1 müssen einige Bedingungen erfüllt werden. In den Lernbereichen muss mindestens die Note 4 „ausreichend“ vorhanden sein. Die Durchschnittsnoten aus den Fächern der Lernbereiche dürfen nicht der Note 5 „mangelhaft“ oder 6 „ungenügend“ entsprechen. Insgesamt dürfen nur zwei Noten 5 „mangelhaft“ in den Unterrichtsfächern oder Lernfeldern sowie nicht mehr als eine Note 6 „ungenügend“ auf dem Zeugnis vorhanden sein. Bei erfolgreichem Besuch der Berufsfachschule erwerben die Schüler/innen den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss. Merkblatt: Berufsfachschule Agrarwirtschaft |